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| Wohnheim Darme (WfbM)Das Wohnheim Darme (WfbM) ist ein Wohnheim an der Werkstatt für erwachsene Frauen und Männer mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung. An zwei Standorten mit jeweils 6-12 Plätzen leben 84 Bewohner. Alle Bewohner besuchen tagsüber die Werkstatt für behinderte Menschen. Ein Großteil der Wohngruppen befindet sich auf dem Gelände der Wohnanlage Darme. Ein 2008 bezogenes Wohnhaus liegt einige hundert Meter entfernt in einem gewachsenen Wohngebiet. Jede Gruppenwohnung verfügt über Einzel- und Doppelzimmer, wobei die Anzahl der Einzelzimmer bei weitem überwiegt. Einige Zimmer verfügen über eine eigene Terrasse oder Balkon. Gemeinschaftsräume wie ein Wohnzimmer, eine Küche und einen Hauswirtschaftsraum werden pro Gruppe vorgehalten. Die Wohngruppen sind architektonisch überschaubar gestaltet und ermöglichen die Schaffung einer gemütlichen und behaglichen Atmosphäre. Mehrere Terrassen, einen Discokeller, Konferenz- und Besprechungsräume erweitern das Angebot. Integration setzt Interaktion voraus. Entsprechend ist das Wohnkonzept so ausgerichtet, dass die Bewohner hier die Sicherheit entwickeln können, die notwendig ist, um nach außen gerichtete soziale Kontakte zu schaffen. Die Teilnahme an Tanzkursen, die Mitgliedschaft in Vereinen, Besuche der Kurse an der Volkshochschule (VHS) oder von Veranstaltungen der Kirchengemeinden sind zum Beispiel wesentlicher Bestandteil des freizeitpädagogischen Konzepts. Ziel der pädagogischen Begleitung ist in jedem Fall die Befähigung zur sozialen Teilhabe und zu größtmöglicher Eigenkompetenz. Dabei erhält jeder Bewohner das individuelle Maß an Unterstützung, das er benötigt. An wen richtet sich unser Angebot und wer trägt die Kosten? Die bei uns lebenden Menschen mit Behinderungen arbeiten tagsüber in der Werkstatt für behinderte Menschen. Eine Wohnbegleitung findet von daher in der Regel außerhalb der Arbeitszeit der Bewohner statt. Die Fachlichkeit zur Ausübung ärztlich angeordneter medizinischer Behandlungspflege können wir dauerhaft nicht sicherstellen. Die Kosten für das Angebot übernimmt häufig das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 53 Abs. 1 SGB XII), wobei die Vermögensverhältnisse zu prüfen sind. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung zur Kostenübernahme. Vor Aufnahme ist das Vorliegen der Zusage zur Kostenübernahme erforderlich. An wen wende ich mich bei Interesse? Nicole Barschdorf Tel.: 0591 9142-701 Fax: 0591 9142-743 nicole.barschdorf {a} christophorus-werk.de |
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