Fördergruppen an der WfbM
Fördergruppen sind organisatorisch und räumlich an die WfbM angegliedert und gelten als teilstationäre Einrichtung. Die Betreuten in diesem Bereich haben keinen Anspruch auf Entgeldzahlung und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Es handelt sich bei diesem Einrichtungtyp um eine Einrichtung der Sozialen Rehabilitation.
Aufnahme finden geistig und mehrfach behinderte Menschen mit einem erheblich erhöhten Aufwand an Betreuung und Pflege. Entsprechend sind die personellen Rahmenbedingungen ausgestattet was Ausbildung und Personalschlüssel betrifft.