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Bild: Neue Impulse durch Freiräume



    Neue



Impulse



       durch



Freiräume





Wächst Ihnen Ihre Situation manchmal über den Kopf?
Sie betreuen einen Menschen mit geistiger Behinderung in Ihrer Familie und sind von Pflege, Betreuung und Versorgung erheblich in Anspruch genommen. Sie stellen deshalb private Interessen, soziale und berufliche Möglichkeiten immer wieder zurück. Doch eigentlich wollten Sie schon lange einmal wieder:
Wie lassen sich Fürsorge und persönliche Entfaltung miteinander verbinden?
Der Familienentlastende Dienst (FED) bietet Ihnen Entlastung und Unterstützung im Alltag. Weil wir wissen, dass Dauerbelastung oft Folgen für Partnerschaft und das gesamte Familienleben hat, möchten wir Ihnen durch unser Angebot zu mehr persönlichem Freiraum verhelfen. Mehr Zeit für sich selbst und eigene Interessen, Zeit für den Rest der Familie oder für die berufliche Weiterbildung. Gleichzeitig erfährt auch Ihr Familienmitglied mit der Behinderung neue Impulse durch soziale Kontakte und altersentsprechende Freizeitangebote. Zudem wird der Ablösungsprozess aus der Familie behutsam erleichtert.
Wie sieht die Unterstützung durch den FED aus?
Wir bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verschiedene Freizeit- und Betreuungsangebote:
Wann genau kann eine Betreuung stattfinden?
Unsere Fachkräfte aus dem pädagogischen-pflegerischen Bereich richten sich, soweit möglcih, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen:
In einem persönlichen Gespräch können Einzelheiten geklärt und wichtige Fragen besprochen werden. Art und Umfang der Hilfe können wir dann gemeinsam entsprechend Ihrer Bedürfnisse festlegen.
Wer trägt die Kosten der Betreuung?
Die Leistungen des FED können sowohl nach Pflegversicherungsgesetz (Verhinderungspflege, besondere Betreuungsbedürftigkeit, Kurzzeitpflege) als auch privat abgerechnet werden. Bei Kostenerstattung durch die Pflegekasse entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Bei der Beantragung sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.
Sprechen Sie uns unverbindlich an.


Übrigens, wir bieten in Kooperation mit dem St. Bonifatius-Hospital auch Kurzzeitpflege an. Nach dem Pflegversicherungsgesetz haben Sie Anspruch auf bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege im Jahr.